Deut 21:15-17
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine Geliebte und eine Gehaßte, und sie gebären ihm Söhne, die Geliebte und die Gehaßte, und der erstgeborene Sohn ist von der Gehaßten,
dann soll es an dem Tag, an dem er seine Söhne erben läßt, was ihm gehört, geschehen, daß er den Sohn der Geliebten nicht gegen den Sohn der Gehaßten, (der doch) der Erstgeborene (ist), zum Erstgeborenen machen kann,
vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der Gehaßten, anerkennen, daß er ihm zwei Teile von allem, was sich bei ihm findet, gibt. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.